06. April 2021

Hilfe zum Wiedereinstieg ins Sporttreiben

 

 

Projektförderung – Wiedereinstieg ins Sporttreiben

Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sank das Angebot organisierten
Sporttreibens enorm. Individuell initiiertes Sporttreiben ist kein adäquater Ersatz, in einigen
Sportarten nicht möglich und für viele Schüler motivational sehr schwer.
Nach der Lockerung der Einschränkungen im Sportbetrieb soll den Schülern ein (Wieder-)Einstieg in
den Sport nahegebracht und deren sportliche Bewegung gefördert werden.
Hierfür geben der Landessportverband für das Saarland und das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes eine
Hilfe zum Wiedereinstieg ins Sporttreiben.

Folgende Angebote werden unterstützt:
o Unterstützung im Schulsportunterricht durch Vereins-/Verbandstrainer
o Unterstützung in oder Leitung von Schulsport- AGs durch Vereins-/Verbandstrainer
o Unterstützung oder Leitung von Sportaktionstagen an Schulen durch Vereins-/Verbandstrainer
o Sportangebote durch Vereins-/Verbandstrainer in der Nachmittagsbetreuung an Schulen

Bei einer 45-minütigen Übungseinheit wird ein Förderbetrag in Höhe von 13,00 € gewährt. Bei einer 90-
minütigen Übungseinheit wird ein Förderbetrag in Höhe von 26,00 € gewährt.

Die Unterstützung ist vorerst begrenzt auf den Zeitraum zwischen den Osterferien 2021 und dem Ende des
Schuljahres 2020/21 und kann zugesagt werden bis das Förderbudget erschöpft ist. Die Förderung wird
nach Abschluss der Maßnahme an den Verein/Verband ausgezahlt, wofür die tatsächlich durchgeführten
Unterrichtseinheiten nachzuweisen sind.
Bei ausreichenden finanziellen Mitteln kann die Unterstützung im folgenden Schuljahr weitergeführt werden.
Für das folgende Schuljahr ist bei Weiterführung der gleichen Maßnahme ein neuer Antrag zu stellen.

Eine Maßnahme kann nicht doppelt bezuschusst werden, z.B. bei genehmigter Kooperation „Sport in
Schule und Verein“ des Ministeriums für Bildung und Kultur.
Vereine und Schulen können jeweils mehrere Maßnahmen durchführen und beantragen.

Voraussetzungen:
o Die Förderung muss beim Landessportverband für das Saarland vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die gemeinnützig und Mitglied im LSVS sind.
o Das Sportangebot muss im schulischen Kontext stattfinden und von qualifiziertem Personal geleitet werden.
o An einer Maßnahme sollten mindestens 10 Schüler teilnehmen.
o Hinweis: In der Regel ist der Schule ein erweitertes Führungszeugnis des eingesetzten Personals vorzulegen.

Antrag im Anhang

Johannes Kopkow Jan Benedyczuk
Vorstand Sport Staatssekretär
Landessportverband für das Saarland Ministerium für Bildung und Kultur

 

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